Ausgezeichneter Wohnort

Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte

Jedes Talent wird gebraucht. Dies gilt für Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen wie für Kommunen, in denen diese Menschen sich niederlassen und leben wollen. Wir alle sind deshalb gefordert, für die Zeit der Knappheit vorzusorgen.
Stellen Sie sich einmal vor, morgen stünde der indische Entwicklungsleiter eines internationalen IT-Unternehmens vor Ihrer Rathaustür und fragte nach attraktivem Wohnraum für sich und seine 5-köpfige Familie. Stellen Sie sich einmal vor, die an der Goethe-Universität forschende Geologin aus Süddeutschland suchte als Alleinerziehende einen Platz in einem Hort - mit möglichst englischsprachiger Betreuung - für ihre 8-jährige Tochter. Sind Sie für diese spezifischen Anforderungen vorbereitet? Da wir jetzt sehen, dass gute Fachkräfte knapp werden, sollten wir gemeinsam daran arbeiten, die Metropolregion gut aufzustellen.
Immerhin sichern diese Menschen, die in die Region ziehen oder in der Region bleiben nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsdynamik unserer Metropolregion. Als Bürger leisten sie außerdem einen maßgeblichen Beitrag zum Steueraufkommen der Kommune. Und: Sie sind oftmals gleichzeitig auch Botschafter nicht allein für die Unternehmen/für die gastgebenden Institutionen, sondern ebenso für die Kommune. Die Erfahrungen potenzieren sich, denn zumindest die ausländischen und jüngeren Mitarbeiter kommen oftmals als "scouts"; sie ziehen dann als Botschafter der Kommune weiter - und die Botschaften sollten positiv sein. Gute Eindrücke von ihrem Aufenthalt in der Kommune X, Y oder Z werden sich aufgrund ihrer Vernetzung in der Wirtschafts- und der wissenschaftlichen Welt sehr schnell verbreiten und für Ihre Kommune werben; schlechte Erfahrungen allerdings vermutlich noch schneller.
Das IHK-Forum Rhein-Main hat daher in enger Zusammenarbeit mit Bürgermeistern und Wirtschaftsförderern ein Audit "Ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte" erarbeitet.

Was ist das Audit?

Ein strategisches Instrument für kommunalpolitische Entscheider, das helfen soll, nachhaltige Strategien für die genannten (Neu)Bürger zu entwickeln: Um mehr Verbindlichkeit in Politik und Verwaltung für eine gelebte Willkommenskultur zu sichern und um kommunale Maßnahmen/Prozesse qualitativ zu begutachten und zu auditieren.

Welches Ziel hat das Audit? 

In der Metropolregion FrankfurtRheinMainsind in- und ausländische Fach- und Führungskräfte will­kommen - und finden das Angebot, das ihren Bedürfnissen entspricht.

Welchen Nutzen bringt Ihnen das Audit? 

  • Eine Analyse der Wohnortqualitäten in Ihrer Kommune
  • Ein Zertifikat, das Ihnen in der Werbung um Fachkräfte als anerkannter Nachweis der Wohnortqualität dient
  • Die Entwicklung einer Strategie, mit der Sie den Herausforderungen der Fachkräftesicherung begegnen
  • Die Vernetzung von Politik, Verwaltung, Industrie-und Handelskammer und Bürgern zur gemeinsamen Zielerreichung 
1. Grundlagen
1.1.   Mit dem Audit/Qualitätszeichen „Ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte" können seit dem 1. Januar 2012 Kommunen der Engineering Region Darmstadt Rhein Main Neckar ausgezeichnet werden. Anhand von eigens für dieses Verfahren entwickelten Kriterien werden vor allem Leistungsangebote sowie das Serviceverhalten von Kommunen für Fach- und Führungskräfte geprüft.
1.2.   Die Grundlage für die Verleihung des Qualitätszeichens besteht aus dem Prüfbogen des IHK-Forums Rhein-Main in der Fassung vom 1. Januar 2012. Er wird alle drei Jahre überprüft und an aktuelle Anforderungen gegebenenfalls ergänzt und weiterentwickelt.
2. Verleihung
2.1.   Die IHK verleiht an alle Ober-, Mittel- und Unterzentren der Metropolregion FrankfurtRheinMain auf Antrag das Recht, das Qualitätszeichen „Ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte" zu führen.
2.2.   Der Antrag ist schriftlich an die IHK zu richten. Die IHK wird den Antragsteller unverzüglich nach Antragseingang über den exakten Prüfzeitpunkt unterrichten.
2.3.   Für das Qualitätszeichen werden Kommunen nach Anmeldung anhand eines Prüfbogens durch Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen der IHK geprüft. Die Mitarbeiter können die Dienststelle des Antragsstellers besichtigen, die Leistungen des Antragsstellers auf Übereinstimmung mit den Kriterien im Prüfbogen überprüfen sowie für die Prüfung erforderliche Unterlagen anfordern und einsehen. Über das Prüfergebnis stellt die IHK ein Zeugnis aus. Sämtliche Kosten, die beim Antragssteller (etwa für internen Personal- und Sachaufwand) anfallen, trägt der Antragsteller.
2.4.   IHK und Antragsteller verpflichten sich, über die im Rahmen der Auditierung bekannt gewordenen dienstlichen Vorgänge der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Schweige­pflicht besteht auch nach Beendigung der Prüfung fort.
2.5.   Das Qualitätszeichen wird für drei Jahre verliehen. Danach ist eine erneute Prüfung auf Antrag der Kommune notwendig. Fällt die Prüfung negativ aus, stellt die IHK den Antrag solange zurück, bis der Antragsteller nach­weisen kann, dass die Leistungen der Kommune mit den Kriterien des Prüfbogens übereinstimmen.
3. Prüfkatalog
3.1.   Der Prüfbogen gliedert sich in sechs Handlungsfelder mit insgesamt 37 Fragen/Kriterien, wobei die Fragen unterschiedlich gewichtet werden (siehe hierzu auch „Praktische Hinweise zur Prüfung" im Prüfbogen). Insgesamt können 107 Punkte (plus Sonderpunkte) erzielt werden.
3.2.   Den Prüfbogen finden Sie im Internet unter den Downloads.
4. Benutzung
4.1.   Die erfolgreich geprüften Kommunen erhalten ein Qualitätszeichen, an dem ihnen ein allumfassendes Nut­zungsrecht zusteht (beispielsweise Verwendung des Qualitätszeichens auf der Homepage oder in Druckpro­dukten wie Flyer und Broschüren).
4.2.   Die IHK ist allein berechtigt, das Qualitätszeichen herstellen zu lassen und an die Benutzer des Qualitäts­zeichens auszugeben.
5. Pressearbeit
5.1.   Eine öffentliche Berichterstattung der IHK über die Verleihung eines einzelnen Gütezeichens soll möglichst nach enger Abstimmung mit der betroffenen Kommune erfolgen.

Punktevergabe und Bewertung

Der Fragebogen gliedert sich in folgende fünf Handlungsfelder:
  • Strategische Zielsetzung
  • Zuzug leicht gemacht
  • Beruf und Familie
  • Ausländische Fach- und Führungskräfte
  • Lebensqualität
Im Rahmen dieser fünf Handlungsfelder gibt es insgesamt 37 Kriterien, die abgefragt werden. Ist ein Kriterium nicht erfüllt, werden keine Punkte - auch keine Teilnahme - vergeben. Maximal können 107 (plus Sonderpunkte) Punkte erreicht werden.
Die Kriterien in den einzelnen Kategorien werden unterschiedlich gewichtet:
A-Kriterien (= Kernkriterien)      =  3 Punkte
B-Kriterien (= Zusatzkriterien)   =  2 Punkte
C-Kriterien (= Bonuskriterien)   =  1 Punkt
Wegen der besonderen Bedeutung Bedeutung des Handlungsfeldes 1 - Strategische Zielsetzung - werden die hier abgefragten Kriterien zusätzlich gewichtet:
A-Kriterium (3 Punkte)  x  (2 Punkte)  =  6 Punkte
A-Kriterium (3 Punkte)  x  (1 Punkt)    =  3 Punkte
A-Kriterium (3 Punkte)  x  (0 Punkte)  =  0 Punkte
Des Weiteren gibt es Sonderpunkte für außergewöhnliche Angebote oder Dienstleistungen, die die Attraktivität des Wohnorts für Fach- und Führungskräfte steigern. Diese werden zum Gesamtpunktzahl addiert. Durch die Sonderpunkte kann eine Kommune das Gesamtergebnis nur verbessern.

Mindestzahl zur Erlangung des Qualitätszeichens

Um das Qualitätszeichen zu erhalten, müssen insgesamt 70 Prozent - das heißt 74 Punkte - der jeweils möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Andernfalls wird kein Qualitätszeichen vergeben.
Die Auditierung wird immer zu Ende geführt, auch wenn frühzeitig ersichtlich ist, dass die Kommune die Mindestzahl nicht erreicht.

Auswertung des Fragebogens

Der Bewertungsbogen wird nach Abschluss der Prüfung von der IHK ausgewertet.
Am Ende des Auditierungsprozesses, nachdem der Fragebogen durch die IHK ausgewertet wurde, findet ein Abschlussgespräch zwischen dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin oder einem Vertreter/einer Vertreterin statt. Wird das Qualitätszeichen bei der ersten Prüfung nicht vergeben, werden im Abschlussgespräch Vorschläge gemacht, um in der Zukunft eine erfolgreiche Auditierung zu erreichen. Eine Nachprüfung der nicht erfüllten Kriterien kann dann zu einer erfolgreichen Auditierung führen.