Verzugszins
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszins richtet sich nach dem sogenannten Basiszinssatz, der zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres neu angepasst wird.
Seit 1. Juli 2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,52 Prozent (Quelle: Bundesbank).
Unter Berücksichtigung des Basiszinssatzes ergeben sich folgende gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB:
- Verbrauchergeschäft (§ 13 BGB)
Verzugszinssatz von 6,52 Prozent p.a.
bei Geschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist
Berechnung: 1,52 Prozent + 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz= 6,52 Prozent
- Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB)
Verzugszinssatz von 10,52 Prozent p.a.
bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist
Berechnung: 1,52 Prozent + 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz = 10,52 Prozent
Hinweis: Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl er mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
