Nr. 15 | Dezember 2017

Wahrung der Vertraulichkeit

bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen

Die Beschäftigten von Unternehmen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen ab 25.05.2018 auf die Vertraulichkeit (bisher: Datengeheimnis) verpflichtet werden. Nachstehend finden Sie ein Muster hierfür.
Weiteres Muster-Dokument
GDD- Praxishilfe Nr. XI nebst Musterformular
www.gdd.de (PDF) oder www.gdd.de (docx)