Sachbezugswerte 2022

Stand: Dezember 2021

Am 26. November 2021 hat der Bundesrat der 12. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt – veröffentlich wurden die neuen Sachbezugswerte mit einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 20. Dezember 2021 veröffentlicht. Demnach steigt der Monatswert für Verpflegung ab dem 1. Januar 2022 auf 270 Euro. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten an Arbeitnehmer sind ab diesem Zeitpunkt für ein Frühstück 1,83 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro anzusetzen.
Der Monatswert für Unterkunft und Miete beträgt ab dem 1. Januar 2022 241 Euro.

Erstmalige Anwendung der Sachbezüge 2022

Die neuen Sachbezugswerte 2022 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2022 angewendet werden.
Dieses Merkblatt soll nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.