Wettbewerbsrecht

Rabattwerbung muss konkrete Berechnung ermöglichen

Eine Werbung mit einem Rabatt ist irreführend, wenn dem Verbraucher wesentliche Informationen zur Berechnung seiner konkreten Rabatthöhe vorenthalten werden. Dies gilt auch, wenn die Werbung den möglichen Höchstbetrag mit dem Zusatz „bis zu“ einschränkt. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Urteil vom 5. August 2026, Az.: 6 U 25/26, entschieden.

Im vorliegenden Fall warb eine Versandapotheke mit der Aussage „E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen“. Die tatsächliche Höhe des Rabatts richtete sich jedoch nach dem Preis des bestellten Medikaments. Bei einem Medikamentenpreis von bis zu 59,99 Euro betrug der Rabatt lediglich 2,50 Euro. Der Höchstbetrag von 20 Euro wurde erst bei einem Medikamentenpreis von mehr als 1.000 Euro gewährt.

Nach Auffassung des Gerichts muss der Verbraucher anhand der Werbung erkennen können, wie hoch der für ihn konkret erreichbare Rabatt ist. Denn nur dann könne er entscheiden, ob er das Angebot der Versandapotheke nutzen möchte. Diese Entscheidung könne anders ausfallen, wenn der Verbraucher wisse, dass er statt eines Rabatts von annähernd 20 Euro lediglich 2,50 Euro erhalte. Zwar wisse ein verständiger Verbraucher, dass die Formulierung „bis zu“ keinen Rabatt von 20 Euro garantier. Er müsse aber nicht damit rechnen, dass der weit überwiegende Teil der gewährten Rabatte deutlich unterhalb des beworbenen Höchstbetrags liege.

Es genüge auch nicht, die Berechnungsmethode nur in einer klein gedruckten Fußnote am Ende eines Werbespots darzustellen. Ein solcher Hinweis trete gegenüber der hervorgehobenen Werbeaussage in den Hintergrund und werde von Verbrauchern, die den Werbespot lediglich hörten, überhaupt nicht wahrgenommen.

Praxistipp: Wenn Sie mit einem Rabatt von „bis zu“ einem bestimmten Betrag werben, sollten Sie gut erkennbar darüber informieren, nach welchen Kriterien sich die konkrete Rabatthöhe berechnet. Dies gilt besonders, wenn der beworbene Höchstbetrag nur in seltenen Fällen erreicht wird.