Zivilrecht, Gewerberecht, Gewerbliche Schutzrechte, Sonstiges

Reminder: Ab 27. September 2026 gelten neue Labels für Gewährleistung und Garantie

Für Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen, gelten ab dem 27. September 2026 neue Informationspflichten.

Händler müssen Verbraucher mit einem einheitlichen EU-Hinweis über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Besteht für ein Produkt zusätzlich eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, ist dafür ein eigenes „GARAN“-Label vorgeschrieben. Die Labels gelten sowohl im stationären Handel als auch im Online-Vertrieb.

Die gesetzliche Gewährleistung wird dadurch nicht verlängert oder inhaltlich verändert: Verbraucher haben grundsätzlich weiterhin zwei Jahre lang Ansprüche wegen bei Übergabe bestehender Mängel. Neu ist vor allem die standardisierte Darstellung dieser Rechte und gegebenenfalls der Garantie. Für Händler bedeutet das Anpassungsbedarf bei Produktdarstellungen, Verkaufsunterlagen und gegebenenfalls Warenkennzeichnungen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben.

Praxis-Tipp: Händler sollten ihre Produktseiten, Kataloge und Verkaufsflächen überprüfen. Bestehende Herstellergarantien sollten je Produkt erfasst und die erforderlichen GARAN-Labels korrekt zugeordnet werden. Auch Mitarbeiter im Verkauf sollten den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie kennen.