Steuerrecht

BMF veröffentlicht neue Formulare: Anlage EÜR 2026 und Lohnsteuerbescheinigung 2027

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zwei wichtige Vordrucke für die Praxis aktualisiert. Mit Schreiben vom 1. September 2026 wurde die Anlage EÜR 2026 veröffentlicht. Sie ist für alle steuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln und nicht bilanzierungspflichtig sind.
Zusätzlich hat das BMF mit Schreiben vom 13. August 2026 das amtliche Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2027 bekannt gegeben. Arbeitgeber müssen dieses Muster bei der Ausstellung für ihre Arbeitnehmer beachten. Abweichungen vom Muster sind zulässig, sofern sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthalten sind und Format sowie Aufbau dem amtlichen Muster entsprechen.