BMF: Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung und Anlage EÜR 2025
Mit Schreiben vom 29. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) u.a. die Vordrucke der Anlage EÜR veröffentlicht. Die Anlage EÜR ist für alle steuerpflichtigen Unternehmer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtend, sofern keine Bilanzierungspflicht besteht.