BMF: Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29. August 2025 das amtliche Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben. Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Muster bei der Ausstellung der Bescheinigung für ihre Arbeitnehmer zu beachten. Abweichungen vom Muster sind zulässig, sofern sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthalten sind und Format sowie Aufbau dem amtlichen Muster entsprechen.