Neue Sachbezugswerte seit 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 wurden die Sachbezugswerte für Verpflegung neu festgelegt. Diese Werte sind insbesondere für die Lohnabrechnung relevant, etwa bei Essenszuschüssen oder der Bereitstellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber:
Frühstück: 2,30 € (vorher 2,00 €)
Mittag-/Abendessen: 4,40 € (vorher 4,13 €)
Der monatliche Gesamtwert für Verpflegung beträgt nun 333 Euro.
Zusätzlich wurde der monatliche Sachbezugswert für Unterkunft und Miete auf 282 Euro angepasst.
Die neuen Werte gelten bundesweit und können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat 2025 in der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden.
Details finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.