Bundeskabinett bringt steuerliches Entlastungspaket auf den Weg
Das Bundeskabinett hat ein steuerliches Investitionsprogramm beschlossen, das Unternehmen aller Größen entlasten soll. Kernpunkt ist die Einführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) in Höhe von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden. Für neue E-Fahrzeuge gilt künftig eine erhöhte Abschreibung von 75 % im ersten Jahr, bei einer angehobenen Preisgrenze von 100.000 €. Ab 2028 wird zudem die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt.
Hohe Anfangsabschreibungen verringern den zu versteuernden Gewinn im Investitionsjahr, wodurch Steuerzahlungen frühzeitig sinken, und zusätzlicher finanzieller Spielraum entsteht. Auch langfristig entlastet die ab 2028 schrittweise sinkende Körperschaftsteuer die Unternehmen spürbar bei der Abgabenlast.
Der Bundestag hat dem Programm bereits zugestimmt, die Zustimmung durch den Bundesrat am 11. Juli gilt als wahrscheinlich.