Zweiter Entwurf zur E-Rechnung veröffentlicht
Am 26. Juni 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen zweiten Entwurf zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich veröffentlicht. Der Entwurf enthält ergänzende Hinweise zur praktischen Anwendung ab dem 1. Januar 2025.
Wichtige Punkte für Unternehmen:
• Nur strukturierte Formate gelten als E-Rechnung (z. B. XRechnung, ZUGFeRD).
• Formatfehler führen zur Ablehnung als E-Rechnung.
• Rechnungen aus mehreren Dokumenten sind unzulässig, wenn Pflichtangaben nur in
unstrukturierten Anlagen enthalten sind.
• Kleinunternehmer sind weiterhin von der Pflicht ausgenommen.
• Archivierung muss GoBD-konform erfolgen.
Das endgültige Schreiben wird für das vierte Quartal 2025 erwartet. Die IHK-Organisation bringt sich aktiv in den Konsultationsprozess ein.