Hinweis auf Transitvisum
Gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt muss ein Reisevermittler darüber informieren, wenn für Reisen mit Zwischenstopp ein sogenanntes Transitvisum, also eine Durchreiseautorisierung, erforderlich ist.
Beklagt war ein Online-Portal, das Reisen vermittelt, unter anderem auch einen Flug von Zürich über Los Angeles nach Auckland. Jedoch gab es auf dem Portal bei der Flugbuchung keinen Hinweis darauf, dass für die USA ein Transitvisum, also eine Durchreiseautorisierung (ESTA), erforderlich ist. Eine Familie, die die entsprechende Flugroute gebucht hatte, konnte aufgrund des fehlenden Transitvisums den Flug am Abreisetag nicht antreten.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Information zur Erforderlichkeit etwaiger Durchreiseautorisierungen für einen Zwischenstopp jedoch als wesentlich für die Entscheidung des Verbrauchers über die Flugroute einzustufen. Insbesondere bei Buchungen kurz vor Reiseantritt könnte ein Transitvisum manchmal nicht mehr rechtzeitig beantragt werden. Daher müsse ein Hinweis auf etwaige Durchreiseautorisierungen durch den Portalbetreiber erfolgen.
Beklagt war ein Online-Portal, das Reisen vermittelt, unter anderem auch einen Flug von Zürich über Los Angeles nach Auckland. Jedoch gab es auf dem Portal bei der Flugbuchung keinen Hinweis darauf, dass für die USA ein Transitvisum, also eine Durchreiseautorisierung (ESTA), erforderlich ist. Eine Familie, die die entsprechende Flugroute gebucht hatte, konnte aufgrund des fehlenden Transitvisums den Flug am Abreisetag nicht antreten.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Information zur Erforderlichkeit etwaiger Durchreiseautorisierungen für einen Zwischenstopp jedoch als wesentlich für die Entscheidung des Verbrauchers über die Flugroute einzustufen. Insbesondere bei Buchungen kurz vor Reiseantritt könnte ein Transitvisum manchmal nicht mehr rechtzeitig beantragt werden. Daher müsse ein Hinweis auf etwaige Durchreiseautorisierungen durch den Portalbetreiber erfolgen.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30. Juni 2025; Az.: 6 U 154/24 – nicht rechtskräftig