Recht und Steuern

Was müssen Unternehmen bei der Beschäftigung von Schülern beachten

Die Ferienzeit nutzen viele Schülerinnen und Schüler auch dazu, erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln und natürlich eigenes Geld zu verdienen. Auch für Arbeitgeber kann die Beschäftigung im Rahmen eines Ferienjobs interessant sein: Nicht selten können dadurch Personalengpässe ausgeglichen und möglicherweise Nachwuchskräfte gewonnen werden.
Bei der Beschäftigung von Schülern sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV). Hier sind beispielsweise das Mindestalter für die Beschäftigung, die zu beachtenden Arbeits- und Ruhezeiten und unzulässige Tätigkeiten geregelt. Zuständige Aufsichtsbehörden für die Einhaltung des Kinder- und Jugendarbeitsschutzes sind in Hessen die Regierungspräsidien.
Weitere Informationen: Das Hessische Ministerium für Arbeit- Integration, Jugend und Soziales hält im Internet Informationen zum Jugendarbeitsschutz bereit.