Wettbewerbsrecht

Werbung mit staatlichen Symbolen

In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) München hat sich ein Immobilienunternehmen mittels Unterlassungserklärung verpflichtet, zukünftig nicht mehr mit staatlichen Symbolen auf der eigenen Webseite oder in den sozialen Medien zu werben.
Das beklagte Unternehmen bewarb auf seiner Webseite und in den sozialen Medien mit verschiedenen Symbolen wie beispielsweise einer Abbildung des Bundestages, den Farben der Bundesflagge oder den Umrissen des Bundesgebietes sogenannte Immobilieninvestments. Darüber hinaus bezog sich das Unternehmen auch in weiteren Formulierungen auf die Bundesrepublik Deutschland.

Hiermit erweckte das Unternehmen, welches rein wirtschaftliche Zwecke verfolgte, aus Sicht der Wettbewerbszentrale den Eindruck einer staatlich getragenen Organisation. Verbraucher könnten das Angebot durch den Anschein einer öffentlichen Trägerschaft bzw. des damit verbundenen Vertrauens als besonders verlässlich oder förderungsfähig ansehen, wodurch konkurrierende Unternehmen in unlauterer Weise benachteiligt würden.

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 12. November 2025