Fake-Mails des Bundeszentralamt für Steuern– die DIHK warnt

Aktuell gibt es Beschwerden über Fake-Mails des Bundeszentralamts für Steuern. Zum Teil kommen diese Schreiben auch in Papier auf dem Postweg. Inhaltlich gibt es Variationen: Angeschrieben werden Unternehmen, die angeblich ihren Offenlegungspflichten nicht nachgekommen sind, und das auch bei Unternehmen, die ohnehin nicht offenlegungspflichtig sind. Zum Teil geht es um einen angeblichen Verspätungszuschlag wegen der verspäteten Abgabe der Steuererklärung für 2023.
Die Aufmachung der jeweiligen Forderung ist verblüffend gut, so dass wahrscheinlich der eine oder die andere darauf hereinfallen werden. Auch die angegebene Adresse und Mailadresse sind die des echten Bundeszentralamts für Steuern. Lediglich die Telefonnummer stimmt nicht: Statt der Bonner Vorwahl 0228 wird eine Telefonnummer mit Kölner Vorwahl 0221 angegeben (und der Rest der Telefonnummer passt ebenfalls nicht).
Folgende Indizien lassen aber dann doch eindeutig erkennen, dass es sich um betrügerische Schreiben handelt:

  1. Die konkrete Steuernummer des angeschriebenen Unternehmens ist nicht angegeben, die Anrede nur unpersönlich „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“
  2. Die Zahlungs-IBAN lautet auf ein spanisches Konto.
Das echte Bundeszentralamt für Steuern hat auf seiner Homepage bereits eine Warnmeldung veröffentlicht BZSt - Aktuelles - Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch