Neufassung der Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. März 2025 neue amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen veröffentlicht. Diese neuen Muster sind ab sofort für die elektronische Übermittlung von Vollmachtdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a Abgabenordnung zu verwenden. Die Neufassung soll die Handhabung und rechtliche Sicherheit bei der Vertretung in Steuersachen verbessern. Steuerpflichtige und ihre Berater sollten sich mit den neuen Mustern vertraut machen, um die korrekte und effiziente Vertretung sicherzustellen.