Werbung mit Solarplicht

Das Landgericht (LG) Bremen stufte in einem Urteil vom 8. Januar 2025 die Werbung mit einer angeblichen „Solarpflicht“ als irreführend ein, da eine solche „bundesweite Solarpflicht“ bisher nicht existiere.
Ein Vermittler für Photovoltaik-Anlagen warb im Internet mit Aussagen wie „Solarpflicht: Hausbesitzern drohen bis zu 5.000 Euro Strafe“. Jedoch enthielt die Werbung keinen Hinweis auf regionale Unterschiede oder die generelle Reichweite einer solchen Pflicht. Manche Bundesländer haben bisher keinerlei gesetzliche Regelung oder diese ist noch gar nicht in Kraft, andere haben lediglich für bestimmte Objekte oder für bestimmte Umbaumaßnahmen am Dach entsprechende Pflichten erlassen. Diese Informationen seien nach Ansicht des Gerichts jedoch wesentlich, damit der Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen könne.
LG Bremen, Urteil vom 8. Januar 2025; Az.: 9 O 345/24 - nicht rechtskräftig