Wesentliche Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandwerks

Das Landgericht (LG) Koblenz stellte in seinem Urteil aus Dezember 2024 klar, dass der Austausch von Fahrzeugscheiben und das anschließende Einstellen der Scheibenkamera und den damit verbundenen Assistenzsystemen zu den wesentlichen Tätigkeiten des meisterpflichtigen KFZ-Handwerks zählen.

Ein Unternehmen, das nicht in die Handwerksrolle eingetragen war, hatte unter anderem mit dem Austausch von Fahrzeugscheiben und dem anschließenden Kalibrieren von Assistenzsystemen geworben. Nach Ansicht des Gerichts sei diese Werbung jedoch irreführend für den Verbraucher, da derartige Tätigkeiten fachgerecht ausgeführt werden müssten. Dies sei nur durch einen Meisterbetrieb gewährleistet. Andernfalls könne es mitunter zu Unfällen durch eine nicht fachgerechte Einstellung kommen.
LG Koblenz, Urteil vom 17. Dezember 2024; Az.: 1 HK O 29/24