Änderungen und Anwendungshinweise zur Kleinunternehmerregelung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18. März 2025 die Neufassung des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Neueinführung des § 19a UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zum 1. Januar 2025 veröffentlicht. Die Neufassung legt die Umsatzgrenzen und Bedingungen für die Steuerbefreiung von Kleinunternehmern in Deutschland fest. Der neue § 19a UStG ermöglicht es deutschen Kleinunternehmern, die Steuerbefreiung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich erläutert das Schreiben die praktischen Details und die Umsetzung der neuen Regelungen, einschließlich der EU-grenzüberschreitenden Steuerbefreiung.