BFH-Urteil zur Privatnutzung von betrieblichen Pkw: Anscheinsbeweis bestätigt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 16. Januar 2025 entschieden, dass der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeugs greift, wenn keine ausreichenden Tatsachen vorliegen, die einen atypischen Geschehensablauf nahelegen (Az. III R 34/22). Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Fahrtenbuchführung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Steuerpflichtige sollten daher darauf achten, ihre Fahrten ordnungsgemäß zu dokumentieren, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.
BFH-Urteil vom 16. Januar 2025, III R 34/22 (veröffentlicht am 27. März 2025)