BMF: Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
Mit Schreiben vom 17. Februar 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neu gefasste Hinweise zu den wesentlichen Rechten und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung veröffentlicht. Der Prüfungsanordnung (§ 196 AO, § 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000) sind die in dem BMF-Schreiben angefügten Hinweise beizufügen. Diese betreffen den Beginn, den Ablauf und das Ergebnis der Außenprüfung, den Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit und die elektronische Kommunikation im Rahmen der Außenprüfung.
Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 24. Oktober 2013 und gilt ab dem 1. Januar 2025.