Arbeitsrecht

BMAS informiert über Änderungen im Jahr 2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Übersicht veröffentlicht über die wesentlichen Regelungen, die in seinem Zuständigkeitsbereich 2026 bereits wirksam geworden sind oder es noch werden. Unter anderem wird über die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro je Arbeitsstunde sowie über die Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, informiert sowie über die neuen Sozialversicherungsrechengrößen.