Online-Shops mit „Kauf auf Rechnung“ müssen klare Transparenz einhalten

Händler, die in ihrem Online-Shop mehrere Zahlungsarten anbieten, müssen auf die Details achten:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Werbung mit „Bequemer Kauf auf Rechnung“ irreführend sein kann, wenn nicht klar und unmittelbar auf Einschränkungen oder Voraussetzungen – wie eine Bonitätsprüfung – hingewiesen wird. Im konkreten Fall konnten Kunden nur nach positiver Bonitätsprüfung auf Rechnung bestellen. Der Hinweis darauf war jedoch nicht deutlich erkennbar.

Der BGH folgt damit der Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und betont: Bedingungen für Verkaufsfördermaßnahmen müssen nach den Regelungen des E-Commerce leicht zugänglich, klar und unmissverständlich sein. Ein bloßer Link reicht nicht aus, wenn die Hauptaussage vollständig erscheint und keinen Anlass zur weiteren Recherche gibt.

Praxistipp:
Online-Händler sollten bei werblichen Aussagen zu Zahlungsarten stets alle Einschränkungen transparent und direkt kommunizieren – idealerweise unmittelbar bei der Aussage selbst. So lassen sich Abmahnungen und wettbewerbsrechtliche Risiken vermeiden.

BGH, Urteil vom 11. September 2025, Az.: I ZR 14/23