Jahresabschlüsse offenlegen!

Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt) sowie AGs, und Personenhandelsgesellschaften, die keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben (z. B. GmbH & Co KG), müssen ihre Jahresabschlüsse regelmäßig offenlegen.
Fristablauf für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 ist am 31. Dezember 2024. Für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen und bestimmte Branchen können andere Fristen gelten.

Wird die rechtzeitige und vollständige Offenlegung versäumt, drohen Androhungsverfügung und Ordnungsgelder. Allerdings hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) nun bekannt gegeben, es vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. Siehe dazu Hinweis des Bundesamtes

Mehr erfahren beim Bundesamt für Justiz