Kleiner Überblick

Förderungen für den Klimaschutz

Anpassungen an den Klimawandel können kostspielig sein. Doch für Unternehmen gibt es Fördermöglichkeiten. Wir haben für Sie einige in einem Überblick zusammengestellt. Diese Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

EU-Kommission billigt vier Milliarden Euro für Klimaschutzverträge

Die Europäische Kommission hat am 16.2.2024 die deutsche Beihilfe zur Unterstützung der Dekarbonisiserung der Industrie (bekannt unter Klimaschutzverträge) in Höhe von 4 Milliarden Euro genehmigt. Das Förderprogramm, das teilweise durch den Wiederaufbau- und Resilienzfonds („RRF“) finanziert wird, soll Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem („ETS“) unterliegen, bei der klimaneutralen Umstellung ihrer industriellen Produktionsprozesse unterstützen. 
Die geförderten Projekte reichen von der Errichtung von Schmelztanks für die Glasproduktion mit elektrischem Strom bis hin zur Ersetzung herkömmlicher Stahlproduktionsprozesse durch Anlagen mit direkter Reduktion mittels Wasserstoff. Begünstigt werden ausschließlich Unternehmen, die dem EU-ETS unterliegen, wie z. B. Chemie, Metall, Glas oder Papier. Um förderfähig zu sein, müssen Projekte innerhalb von 3 Jahren eine Emissionsreduktion von 60 % und innerhalb von 15 Jahren eine Emissionsreduktion von 90 % im Vergleich zu den besten verfügbaren konventionellen Technologien auf der Grundlage der ETS-Benchmarks erreichen. 
Die Projekte werden durch einen Ausschreibungsprozess ausgewählt und nach zwei Kriterien bewertet: (i) der niedrigste beantragte Beihilfebetrag pro Tonne vermiedenem Kohlendioxid (CO2) (d. h. das Hauptkriterium) und (ii) die Geschwindigkeit, mit der die Projekte signifikante CO2-Emissionsreduzierungen erreichen können. 
Die Beihilfe wird in Form von variablen jährlichen Zuschüssen im Rahmen von zweiseitigen Differenzverträgen gewährt mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Die Begünstigten erhalten jedes Jahr eine Zahlung oder leisten eine Zahlung an den Staat, basierend auf den Geboten der Begünstigten und der Entwicklung relevanter Marktpreise, wie z. B. Kohlenstoff- oder Energieeinträge, im Vergleich zur konventionellen Technologie. Wird der Betrieb der unterstützten Projekte günstiger, müssen die Unternehmen die Differenz an die deutschen Behörden zurückzahlen. Dadurch kann die insgesamt gewährte Beihilfe unter 4 Milliarden Euro liegen, dem maximalen Budget. Quelle DIHK, Berlin

Betrieblicher Klimaschutz leicht gemacht mit dem "KlimaGuide"

Interaktives Tool der IHK-Organisation mit vielen Infos und Funktionen
Sie planen, vor dem Winter die Energieeffizienz Ihres Betriebes zu steigern, oder suchen Förderprogramme für nachhaltige Unternehmensmobilität? Sie möchten Ihre Mitarbeiter zum Sparen motivieren oder sich über gesetzliche Bestimmungen informieren? Bei allen Fragen rund um den betrieblichen Klimaschutz hilft jetzt der neue "KlimaGuide".

Förderungen KFW

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Mit der “Klimaschutzoffensive für Unternehmen” fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas-Emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften.

Förderprodukte für Energie und Umwelt

KfW-Förderprodukte gibt es in zwei Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Nationale Klimaschutzinitiative unterstützt durch verschiedene Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland finanziell. Mit sehr guten Förderquoten konnten so gemeinsam schon zahlreiche Klimaschutzprojekte realisiert und Unternehmen, Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen in der Umsetzung begleitet werden.

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) wurde von der EU genehmigt

Investitionshilfen im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ können nach der Genehmigung durch die EU-Kommission mit einer Gesamtsumme von 2,2 Mrd. Euro gefördert werden. Das BMWK plant die Verabschiedung der Förderrichtlinie in Kürze. Die BIK wurde bereits im November letzten Jahres vorgestellt.
Förderfähig sind nun schon Projekte bei kleinen und mittleren Unternehmen ab 500.000 Euro, für große Unternehmen bleibt es bei der Schwelle von einer Million Euro. Die Kofinanzierung der Länder ab 15 Mio. Euro im Umfang von 30 Prozent ist geblieben, das BMWK ist aber mit den Ländern im Austausch, um die Ko-Finanzierungsmittel sicherzustellen.
Die BIK fördert Investitionen aller Branchen, die durch den Ersatz von fossiler Energie mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen. Maximale Fördersumme sind 200 Mio. Euro. Ob die geplanten drei Module, darunter ein Modul für CCU/CCS-Investitionen und ein Model für Forschungsvorhaben, so bestehen bleiben, ist noch offen. Im Entwurf der Förderrichtlinie war für Investitionen in die Defossilisierung auch eine anteilige Betriebskostenförderung vorgesehen. Die BIK ist als Ergänzung der Klimaschutzverträge und als Mittelstandsinstrument geplant. 
(Quelle: DIHK, Berlin)