EU-Spielzeugverordnung: Neue Regeln für Spielzeug-Sicherheit
EU-Spielzeugverordnung: Neue Regeln für Spielzeug-Sicherheit
Die EU stärkt den Schutz vor schädlichen Chemikalien und macht den Online-Verkauf sicherer mit digitalen Produktpässen und strengen neuen Vorgaben für Spielzeuge.
Spielzeugsicherheit in der EU: Bestehende Vorgaben auf dem Prüfstand
In der EU gelten verbindliche Vorgaben dafür, wie sicher Spielzeug sein muss, damit es auf dem europäischen Markt verkauft werden darf – unabhängig davon, ob es innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurde. Die Europäische Kommission hat diese Vorgaben überprüft und festgestellt, dass Verbesserungen nötig sind, insbesondere um Kinder besser vor schädlichen Chemikalien zu schützen und den Online-Verkauf sicherer zu gestalten.
Überarbeitete Spielzeugrichtlinie
Die EU-Kommission hat 2023 die Sicherheitsvorgaben für Spielzeug überarbeitet. Europäisches Parlament und Rat haben sich nun vorläufig auf eine Reform geeinigt. Künftig sollen Kinder besser vor schädlichen Chemikalien wie PFAS (sogenannten „ewigen Chemikalien“), endokrinen Disruptoren und Bisphenolen geschützt werden.
- Alle Spielzeuge müssen künftig über einen digitalen Produktpass verfügen, etwa in Form eines QR-Codes, der leicht zugängliche Informationen über das jeweilige Produkt bietet.
- Für den Online-Verkauf gelten künftig strengere Anforderungen, und Inspektoren erhalten erweiterte Befugnisse, gefährliches Spielzeug schneller vom Markt zu entfernen. Damit wird sichergestellt, dass auch importiertes Spielzeug denselben hohen Sicherheitsstandards entspricht wie in der EU hergestellte Produkte.
Den gesamten Artikel finden Sie unter: IHK Hessen Innovativ