Green Deal

Nachhaltigkeitsberichte – von der Pflicht zur Chance

Durch den Green Deal treten eine Reihe von Regelungen in Kraft, die Unternehmen zu zunehmend anspruchsvolleren Nachhaltigkeitsberichten verpflichten.
Bis 2030 kommen verschiedene Nachhaltigkeitsanforderungen und -berichtspflichten auch auf mittelständische Unternehmen zu. Um die Herausforderung durch diese Pflichten zu bewältigen, bieten wir Ihnen Informationen und Beratung an. 
Für die nachhaltige Transformation gibt der Green Deal unter anderem nicht finanzielle Berichtspflichten und nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung für Unternehmen vor. Dafür bietet das “Technologieland Hessen” eine Übersicht an, welche als Umsetzungshilfen für Unternehmen dient.
Die Publikation "Nachhaltigkeit: Berichtspflichten für Unternehmen im Überblick" bietet einen Überblick und wurde von der HTAI im Auftrag des hessischen Wirtschaftsministeriums erstellt. Sie informiert über gesetzliche Regelungen sowie die Anwendung von Berichtstandards und weiterer Umsetzungshilfen. Erstellt wurde die Publikation von der Beratungsagentur Sustainable Thinking GbR für das Technologieland Hessen bei der Hessen Trade & Invest (HTAI).
Als Schwerpunkt betrachtet die Publikation die “Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) der EU. Diese stellt die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit in Unternehmen mit den finanziellen Themen gleich. Die einheitlichen EU-Berichtsstandards zur Umsetzung der CSRD gelten ab dem Berichtsjahr 2024 für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzdienstleister und Versicherungen.
Ab 2025 gelten diese für alle Unternehmen, die zwei der drei folgenden Merkmale erfüllen: Bilanzsumme mindestens 20 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse mindestens 40 Millionen Euro, mindestens 250 Beschäftigte.
Ab 2026 gelten sie auch für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen. In Deutschland werden insgesamt etwa 15.000 Unternehmen betroffen sein.
Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind, sollten sich dennoch frühzeitig mit dem Thema “Nachhaltigkeitsberichtserstattung” auseinandersetzen, da Kunden, Finanzinstitute und Versicherungen aufgrund ihrer eigenen Berichtspflichten zunehmend Informationen zu diesen Themen einfordern werden.
Die in der Publikation dargestellten Berichtspflichten und Umsetzungshilfen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.