Kapazitätsreservierungen im Wasserstoff-Kernnetz ab 2026 möglich

Die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes haben die Grundlagen für die künftigen Kapazitätsreservierungen veröffentlicht. Ab Anfang 2026 können Unternehmen erstmals Ein- und Ausspeisekapazitäten in jenen Netz-Clustern reservieren, die bis Ende 2029 fertiggestellt sein werden.
Das nun vorgestellte Reservierungskonzept benennt erstmals die Cluster, die bis Ende 2029 in Betrieb gehen sollen.
Innerhalb dieser Cluster lassen sich langfristige, feste und flexibel nutzbare (frei zuordenbare) Kapazitäten sichern, die nach Inbetriebnahme in reguläre Kapazitätsbuchungen umgewandelt werden können.
  • Cluster Nordwest: von der dänischen Grenze über Niedersachsen bis nach Nordrhein-Westfalen, mit Anschluss an die Region Hannover und begrenzter Verbindung zum Cluster Ost;
  • Cluster Ost: von Lubmin an der Ostsee über Leipzig bis in den Raum Frankfurt;
  • Industriecluster Burghausen und Ingolstadt (Bayern), mosaHYc (Saarland) sowie Aachen (NRW) mit jeweils lokaler Wasserstoffproduktion und -nachfrage.
Die Cluster basieren auf Leitungen, die bis 2029 neu gebaut oder vom Erdgastransport auf Wasserstoff umgestellt werden. Nach 2030 sollen sie schrittweise zu einem deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetz zusammenwachsen.

Mit der Veröffentlichung der Reservierungsgrundlagen senden die Netzbetreiber ein bewusst frühes, aber positives Signal an den Markt, noch vor der finalen Festlegung des Kapazitätsmodells „WaKandA“ durch die Bundesnetzagentur (erwartet Anfang November). Damit wollen sie mehr Planungssicherheit für Investoren und Projektentwickler in den entstehenden Clustern schaffen.
Auch für Nachbarstaaten, die derzeit eigene Wasserstoffnetze aufbauen und über Exportkapazitäten nach Deutschland entscheiden, ist dies ein wichtiges Zeichen. Die Aussicht auf verlässliche Transportmöglichkeiten stärkt die Grundlage für grenzüberschreitende Projekte und Investitionen.

Unternehmen, die Kapazitäten reservieren möchten, müssen eine Reservierungsgebühr entrichten, die bei späterer Buchung verrechnet wird. Um strategische Blockierungen zu vermeiden, prüfen die Netzbetreiber die Ernsthaftigkeit (Interessenprüfung) der Anfragen, insbesondere bei der limitierten clusterübergreifenden Kapazität zwischen den Clustern Nordwest und Ost. Gleichzeitig soll der Marktzugang so offen und einfach wie möglich gestaltet bleiben.