Neue Meldeschwelle für Steuerbegünstigungen nach EnergieStG und StromStG ab 1. Januar 2024
Aufgrund einer Änderung bei den beihilferechtlichen Transparenzvorgaben der EU-Kommission werden auch die Meldeschwellen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) angepasst, liegen zukünftig bei 100.000 Euro bzw. 10.000 Euro.