Förderung für Elektrifizierungs- und Wasserstoffprojekte in der industriellen Fertigung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im Rahmen der BIK-Förderrichtlinie einen Förderaufruf für innovative Investitionsvorhaben, die geeignet sind, die THG-Emissionen industrieller Prozesse möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren, gestartet. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe.
Es sind Förderhöhen von bis zu 200 Mio. Euro möglich. Die Förderintensität beträgt bei Elektrifizierungsvorhaben bis zu 30 Prozent und bei Vorhaben zur Umstellung auf Wasserstoff oder aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise Ausgaben.
Die Projektskizzen sind bereits bis zum 15. Mai 2025 einzureichen (Ausschlussfrist), die Auswahl der besten Projektskizzen erfolgt bis 15. Juli 2025, die Antragseinreichung ist bis zum 15. September 2025 (Ausschlussfrist) möglich.