Energie- und Stromsteuer: Ermäßigungen schnell berechnen

IHK-Berechnungstool zur Energie- und Stromsteuer

Die IHK Lippe hat das Excel-Tool zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer für das produzierende Gewerbe aktualisiert. Es enthält die Tabellenblätter für das Jahr 2023 und 2024 sowie einen Jahresvergleich der Erstattungsansprüche auf Basis der 2023er Daten.
Ab 1. Januar 2024 ist keine Steuerbegünstigung mehr für Strom aus bestimmter Biomasse, Klär- und Deponiegas möglich.
Gegebenenfalls Wechsel in die Steuerbegünstigung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen möglich.
Ausführliche Informationen zur Energie- und Stromsteuer finden Sie auf der Seite des Zoll.
Das Excel-Berechnungstool (XLSX-Datei · 585 KB) berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 54 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 9b Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, welche Erstattungsansprüche sie gegenüber dem Hauptzollamt geltend machen können und wie sich die Erstattungsansprüche im Jahr 2024 gegenüber 2023 verändern.
Der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und nicht mehr im Tabellenblatt für 2024 enthalten. Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist damit für Rückerstattungen der Strom- bzw. Energiesteuer nicht mehr erforderlich.
Quelle: IHK Lippe zu Detmold