Energie

Energiesicherungspaket des BMWK

Angesichts der angespannten Gasversorgungslage hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 21. Juli 2022 ein neues Energiesicherungspaket vorgelegt, welches die Vorsorgebemühungen weiter stärken soll.
Das neue Paket umfasst drei Elemente:
  • Die Stärkung der Speicherbefüllung,
  • die weitere Senkung des Erdgasverbrauchs,
  • sowie die Erweiterung der Effizienz- und Einsparmaßnahmen.
Nach Veröffentlichung des EU-Pakets „Save Gas for a Safe Winter“ in dem die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten zur Gasverbrauchsreduktion um 15% aufruft, hat die Bundesregierung ihr neues Paket vorgelegt.
Erweiterung der Effizienz- und Einsparmaßnahmen
Unternehmen sind möglicherweise durch die folgenden Anpassungen betroffen:
Der Gasverbrauch soll in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten gesenkt werden. Dazu plant das BMWK zusätzliche Energie- und Effizienzmaßnahmen auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30 EnSiG), die es der Bundesregierung erlauben, zur Vorsorge auch schon vor dem Krisenfall per Rechtsverordnung befristeten Maßnahmen zur Energieeinsparung zu treffen.
Für die Industrie haben das BMWK, die BNetzA und Trading Hub Europe (THE) für den Gasmarkt ein zusätzliches Regelenergieprodukt, das sogenannte Gasauktionsmodell, entwickelt. Voraussichtlich ab dem Spätsommer/Beginn der Heizperiode 2022 können Lieferanten, d.h. Lieferanten von Industriekunden oder Industriekunden selbst, die Bilanzkreise betreiben, ihre Angebote zur Bereitstellung von Gasmengen über eine Regelenergieplattform der THE einreichen. Die THE kann diese Angebote dann im Falle einer Gasknappheit abrufen. Wie bei einer Auktion erhalten die günstigsten Angebote den Zuschlag.
Stärkung der Speicherbefüllung
Die gesetzlich vorgesehenen Füllstände werden nochmals erweitert.
Konkret wird für den 1. September ein neues Zwischenziel von 75% eingeführt. Die weiteren Füllstandsvorgaben werden erhöht wie folgt: Zum 1. Oktober von 80 % auf 85 % zum 1. November von 90 % auf 95 %. Die hierfür notwendige Ministerverordnung ist in der Ressortabstimmung und wird in den nächsten Tagen in Kraft treten. 
Weitere Senkung des Erdgasverbrauchs
Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Strombereich soll verstärkt werden. Insbesondere die Biogasproduktion soll gesteigert werden, unter anderem durch die Aussetzung der maximalen Jahresproduktion der Anlagen. Außerdem soll die 70 %-Deckelungsregel für Solaranlagen aufgehoben werden, damit diese mehr Strom einspeisen können. Weitere Änderungen, welche die Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke betreffen wurden ebenfalls getroffen. 
Das vollständige Papier “Energiesicherungspaket: Weitere Stärkung der Vorsorge” des BMWK finden Sie hier verlinkt.