Kohleausstieg in Deutschland
Der Bundestag und der Bundesrat haben den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen. Hier erhalten Sie unter anderem Informationen über die aktuelle Gesetzgebung sowie über die Kohleausschreibungen.
Der Bundestag und der Bundesrat haben am 8. Juli 2022 im Rahmen des neuen Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz) Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer Gesetze beschlossen. Für Steinkohle- und Mineralölanlagen sind diese Neuregelungen am 11. Juli 2022 in Kraft getreten, für Braunkohleanlagen der neuen Versorgungsreserve am 30. September 2022. Die Neuregelungen gelten zeitlich begrenzt bis zum 31. März 2024.
Quellen und weitere Informationen finden Sie unter: BNetzA