Kohleausstieg in Deutschland

Der von der Bundesregierung, am 3. Juli 2020, beschlossene Kohleausstieg hat 2020 begonnen. 
Am 1. September 2020 endet die erste Ausschreibungsrunde zur Reduzierung der Kohleverstromung in Steinkohlekraftwerken und kleineren Braunkohlekraftwerken (bis 150 MW) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Durch die derzeitig bestehende Energiepreiskrise wurden teilweise in der Netzreserve befindliche Kohlekraftwerke wieder in den Markt zurückgeführt, um die Preise durch eine höhere Einspeisung von Strom senken zu können. Ein Beispiel dafür ist die Verlängerung des Uniper Kraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg. Dieses bleibt nun deutlich länger als geplant, bis zum 31.03.2024 am Strommarkt.
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) legt die verbleibende Mengen zu den jeweiligen Stichtagen fest. Ab dem 31.12.2038 soll die verbleibende Nettonennleistung der Kohleverstromung im deutschen Stromnetz auf Null Megawatt sinken. 
Nach Änderungen am KVBG, die am 27.07.2021 in Kraft getreten sind, ist die letzte Ausschreibungsrunde für das Jahr 2026 vorgesehen. Die siebte Ausschreibungsrunde in 2027 ist entfallen. Für den Zeitraum 2027 bis 2038 tritt dann die “gesetzliche Reduzierung” in Kraft. Diese sieht die Abschaltung von vorgeschriebenen Mengen ohne Ausschreibung vor.

Quellen: BNetzA