Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wichtige Informationen und Fristen finden Sie auf der Seite der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG).
Energieeffizienzgesetz – Erstes Merkblatt vom BAFA veröffentlicht
Erwartungsgemäß erfasst der Unternehmensbegriff „immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen, Filialen und Betriebe bzw. Betriebsteile.“ Die erfolgreiche Einrichtung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems „schließt mit dem ISO 50.001 Zertifizierung (ISO 50.001 Zertifikat) / dem Eintrag ins EMAS-Register (EMAS Urkunde) ab“. Bei der Bestimmung des relevanten Endenergieverbrauchs wird im Wesentlichen auf die bestehenden Regelungen/Ausführungen der Energieauditpflicht (EDL-G) verwiesen – mit der Ausnahme, dass beim EnEfG auch Flugzeugtreibstoffe einzubeziehen sind. Auch hier stellt das BAFA ein entsprechendes Merkblatt zur Verfügung.
BAFA-Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (28.11.2023):
BAFA - Energie - Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs (31.01.2024):
BAFA - Energie - Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs
Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung (beispielsweise: Fenstertausch) gelten ab dem 15. August 2022 die neuen Förderbedingungen für Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Neubauförderung wird erst für das Jahr 2023 neu gestaltet. Bis zur Neugestaltung der Neubauförderung wird das Programm EH 40 Nachhaltigkeit noch bis Ende des Jahres fortgesetzt.
Neu ist ebenfalls die klare Trennung von Zuschüssen und zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen.
Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen werden beim BAFA beantragt. Die Kredite für systemische Maßnahmen über die Seite der KfW.
Wichtig zu beachten ist, dass zur Beantragung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der Anlagentechnik (außer Heizung) die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig ist.
Für andere Fördermaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.

Vereinfachung der Förderanträge durch EU-Kommission

Die EU-Kommission hat die gesamte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als beihilfefrei eingestuft. Damit müssen keine für die Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts notwendigen Angaben mehr getätigt werden (u. a. ist auch bei Nichtwohngebäude keine De-Minimis-Erklärung mehr erforderlich und keine Aufschlüsselung der Kosten im Hinblick auf Investitionsmehrkosten mehr notwendig). Zudem entfällt künftig in allen Fällen eine beihilferechtliche Prüfung und ist eine Kürzung der Förderung aus beihilferechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Quellen: BMWK, BAFA, KfW, DIHK