Erneuerbare Energien

Energieeffizienz

Energiewende im Gebäudebereich 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bündelt die Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.
Auf einen Blick: Die Förderprogramme des BAFA–Förderkompass 

KMU-innovativ: Energieeffizienz und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Maßnahme KMU-innovativ Energieeffizienz/Klimaschutz innerhalb der Förderinitiative innovative Projekte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. 
Was wird gefördert? 
Einzelprojekte von KMU-Innovativ Forschung oder Verbundprojekte unter Beteiligung anderer Industrie- und/oder Forschungspartner (nur Partner mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland), die zum Projektende ein prototypisches Verfahren, Produkt oder Dienstleistung vorliegen, kein marktfähiges Produkt.
Welche weiteren Rahmenbedingungen gelten? 
Die Regellaufzeit liegt bei 24 Monaten. Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss von den beteiligten KMU erbracht werden. Der Nutzen des Projektes muss in erster Linie den KMU zugutekommen, z. B. durch wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse und Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Fördermittel und Förderhöhe?
Unternehmen können mit bis zu 50 % der Gesamtkosten gefördert werden (ggf. mit einem zusätzlichen KMU-Bonus von bis zu 20 %, falls eine Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission vorliegt). Die Förderquote bei Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Gebietskörperschaften beträgt bis zu 100 %.
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Für die Erstberatung steht der Lotsendienst zur Verfügung: lotse@kmu-innovativ.de,
Telefon 0800 2623-009 (kostenfrei), Kontaktformular

Das Bundeswirtschaftsministerium erweitert Effizienzförderung für die Wirtschaft

Bessere Förderbedingungen für Klein- und Mittelständler und neuer Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz. Am 1. November 2021 traten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. 
Informationen finden Sie auf der Seite des BMWi.

Energieeffizienzförderung

Verbesserte Förderkonditionen – Vereinfachung und attraktive Fördersätze 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einige Initiativen zur Energieeffizienzförderung auf den Weg gebracht.
Unternehmen können auf vier Modulen des BAFA zurückgreifen, um Ihre Energieeffizienz zu steigern:
  • Modul 1: Querschnittstechnologien:  Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung, Ventilatoren, uvm. 
  • Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien:  Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger, Anbindung der Wärmeerzeuger an die Wärmesenke, im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung mehrere erneuerbare Wärmequellen, uvm.
  • Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software: von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software), Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen, uvm.
  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen:  Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, uvm.
Zusätzlich bietet die Bundesregierung die Möglichkeit eines Förderkredits.
Über die KfW kann ein Kredit für Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft beantragt werden.