Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU

Verpflichtende Energieaudits

Informationen zur Energieberatung und zum Energieaudit finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die nicht zur Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Mit der Novelle des EDL-G in diesem Jahr wurde eine Reihe von Änderungen eingeführt.
Das Energieaudit darf von unternehmensexternen (z. B. Energieberater) und unternehmensinternen Personen durchgeführt und werden durch ein Merkblatt des BAFA spezifiziert. Personen, die die Anforderungen erfüllen können sich in der zugehörigen Datenbank des BAFA anmelden.

Links zum Energieaudit

Quellen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)