Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU
Verpflichtende Energieaudits
Informationen zur Energieberatung und zum Energieaudit finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die nicht zur Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Mit der Novelle des EDL-G in diesem Jahr wurde eine Reihe von Änderungen eingeführt.
Das Energieaudit darf von unternehmensexternen (z. B. Energieberater) und unternehmensinternen Personen durchgeführt und werden durch ein Merkblatt des BAFA spezifiziert. Personen, die die Anforderungen erfüllen können sich in der zugehörigen Datenbank des BAFA anmelden.
Links zum Energieaudit
- Energiedienstleistungsgesetz
- Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G
- Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16357-1
Quellen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)