Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Barrierefreiheit wird für Privatunternehmen Pflicht
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen künftig so hergestellt und angeboten werden müssen, dass Menschen mit Behinderungen sie maximal nutzen können. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen sind im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt.