Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Produkten

Fördermittel für die Digitalisierung

Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter (KMU), Selbständige und Freiberufler gibt es Förderprogramme vom Bund und vom Land Hessen, die sowohl Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen umfassen. Das Land Hessen hat ein Förderprogramm aufgelegt, das bei der Einführung neuer digitaler Systeme und der Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit helfen soll. Ziel aller Förderprogramme ist, Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale zu schaffen und den Digitalisierungsgrad aller Branchen zu erhöhen.

Digi-Zuschuss 

Das Bewerbungsfenster für den 4. und letzten Förderaufruf wurde per 06.10.2023 geschlossen.
Wann neue Bewerbungen für eine Antragstellung in der nächsten Förderperiode für das Jahr 2024 möglich sind, werden wir hier, Anfang des neuen Jahres, kommunizieren. Aktuell ist das Bewerbungstool nicht erreichbar. Informationen finden Sie bei der WiBank.

Distr@l: Digitalisierung stärken - Transfer leben

Im Rahmen des hessischen Förderprogramms Distr@l werden digitale Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert. 

Das Förderprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit seinen 4 Förderlinien in den Bereichen digitaler Innovationen sowie Forschung und Entwicklung ein bedarfsgerechtes Förderprogramm zur Digitalisierung.

BAFA-Förderprogramme

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01.01.2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können.
Es gibt das nutzbare BAFA-FörderprogrammDamit können Aufgaben wie Finanzplanung, Liquiditätssicherung und Unternehmensplanung, Marketingkonzepte, Managementsysteme, Controllingsysteme und viele Aufgaben mehr mit Expertenunterstützung gefördert werden.

RKW Hessen: Geförderte Beratungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. KMU haben die Möglichkeit über das  RKW Hessen eine Digitalisierungsberatung finanziert aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) zu nutzen.  Die Schwerpunkte der Beratung werden individuell gesetzt, beispielsweise zu Fragen der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Produktion und IT-Infrastruktur oder zu Datenschutz und Datensicherheit.
Weitere Informationen erhalten Sie beim RKW Hessen sowie an unseren Sprechtagen „Geförderte Beratung“ 

Förderprogramm Go-Digital

Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) wird bis zum Ende des Jahres 2024 verlängert. Für die drei Jahre stellt das BMWi insgesamt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Die Richtlinie zum Förderprogramm „go-digital“ ist am 1.1.2022 in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen mit sich, unter anderem zwei zusätzliche Fördermodule. Sie ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist.
Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen die Betriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung gefördert werden.
Go-Digital ist ein Förderprogramm, mit dem die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen finanziell unterstützt werden kann. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist jetzt ohne Zuwendungsbescheid möglich.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ab sofort mehr Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Konkret heißt das: Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom Bundeswirtschaftsministerium autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ wurde hierzu erweitert und sieht dazu ein schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.
Die Förderung go-digital deckt unterschiedliche Leistungen ab. Dazu zählen vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Aber auch Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist förderfähig. Betriebe, die von der Förderung profitieren wollen, müssen zunächst über die Beraterlandkarte ein Beratungsunternehmen in ihrer Region suchen und ein kostenloses Erstgespräch führen. Besonders wichtig für kleine Unternehmen: Das Beratungsunternehmen übernimmt dann alle weiteren Schritte: von der Beantragung der Förderung bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
Vorgehensweise
  • Interessierte Unternehmen suchen sich einen zertifizierten go-digital Berater in Ihrer Umgebung (siehe hier: www.innovation-beratung-foerderung.de) und führen ein kostenloses Erstgespräch durch. Wenn dieser der Auffassung ist, dass Ihr Vorhaben wahrscheinlich förderfähig ist, füllt er für das Unternehmen den Förderantrag aus.
  • Der Berater reicht für das Unternehmen über das Portal easy-Online den vollständigen Förderantrag ein.
  • Das dadurch entstehende Dokument "Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis" (AZA) schickt der Berater für das Unternehmen an den Projektträger EuroNorm (E-Mail: go-digital@euronorm.de,  Tel: 030 97003-333).
  • EuroNorm prüft kurz den Antrag und bestätigt den Eingang. 
  • Mit Erhalt der Eingangsbestätigung durch EuroNorm können die Unternehmen die Beratung und Maßnahmen starten.
  • Der Versand des Zuwendungsbescheids erfolgt 8-9 Wochen später.
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen Euro.

Förderprogramm uWM zum Jahresende 2022 ausgelaufen 

Nach sieben erfolgreichen Jahren ist das Förderprogramm uWM ausgelaufen. Es folgt nun das neue Förderprogramm INQUA-Coaching. (Initiative Neue Qualität Der Arbeit)