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Wie lauten die Ursprungsregeln für den präferenziellen Ursprung?


Der präferenzielle Ursprung einer Ware führt dazu, dass diese Waren in bestimmte Länder zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen importiert werden können, das heißt die Ware wird dadurch billiger.
Grundlage für die Anwendung von Zollpräferenzen bilden eine Vielzahl von
  • Präferenzabkommen, die die Europäische Union mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat und die so genannten
  • autonomen Präferenzmaßnahmen, die die Europäische Union einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen (z. B. Entwicklungsländer) oder Gebiete anwendet.
Da Präferenzregeln immer nur im Verhältnis zum jeweiligen Abkommenspartner gelten, müssen Sie zuerst prüfen, ob ein Abkommen besteht. Eine Übersicht aller bestehenden Handelsabkommen finden Sie unter 'Weitere Informationen'.
Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Soweit dabei auf den Ursprung einer Ware abgestellt wird, ist dieser anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen. Dies kann nur durch den Hersteller der Ware erfolgen, weil nur dieser über die entsprechenden Informationen verfügt. Wichtig ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif, d. h. die Zolltarifnummer der Waren (HS-Code) muss bekannt sein.

Präferenzportal hilft, die Präferenzregelung zu finden

Die deutsche Zollverwaltung bietet ein umfassendes Informationssystem zum Thema Warenursprung und Präferenzen an. Die einzelnen Ursprungsregeln können pro Abkommen (wenn das Zielland schon feststeht) oder für mehrere Länder im direkten Vergleich abgefragt werden. Letzteres wird genutzt, wenn der präferenzielle Ursprung allgemein im Warenwirtschaftssystem hinterlegt werden soll oder wenn eine Lieferantenerklärung erstellt werden soll.

Wie funktioniert das Präferenzportal?

I) Zentrales Auswahlfeld
Länderauswahl: 
 2-stelligen internationalen Länderabkürzung (ISO-Alpha-Code) oder Ländernamen eingeben
Verarbeitungsliste: Eingabe der HS-Position (4-stellig)
Stichtag ändern: Suche erfolgt stets zum aktuellen Datum. Frühere Regelungen können aber durch zurücksetzen des Stichtages recherchiert werden
Eingabefeld Suchen anklicken
II) Linke Navigation - Gegenüberstellung der Verarbeitungsliste
Hier können zu einer bestimmten HS-Position (4-stellig) die dazugehörigen Regeln der Verarbeitungsliste entweder für alle Regelungen oder für ausgewählte Länder recherchiert werden.
Besonderheit bei Kanada: Bedingt durch den abweichenden Aufbau der Verarbeitungsliste, werden die Gegenüberstellungen, die auch Informationen zu Kanada enthalten als eigene Liste am Ende der Darstellung aufgeführt.
Hier finden Sie einen direkten Zugang zum Präferenzportal.

Ermittlung der Präferenz

Erst nachdem die produktspezifische Ursprungsregel ermittelt worden ist, kann konkret geprüft werden, ob der präferenzielle Ursprung beim jeweiligen Produkt gegeben ist. Die Vorgehensweise ist folgendermaßen:
  • Wertschöpfungsregel (zum Beispiel „Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 Prozent des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet“):
    Hier wird dem Nettoverkaufspreis der Wert aller eingesetzten Vormaterialen gegenübergestellt, die selbst keinen präferenziellen Ursprung haben. Mit anderen Worten: der Wert der Vormaterialien, für die eine gültige Lieferantenerklärung vorliegt, gehören nicht dazu. Interne Kosten und der Gewinn sind im Ab-Werk-Preis bereits enthalten. Preisänderungen können den präferenziellen Ursprung beeinflussen.
    Zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier ein selbstrechnendes unverbindliches Kalkulationsblatt für die Wertschöpfungsregel. 
  • Positionswechsel (zum Beispiel „Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis“):
    Hier spielt der Wert im Grundsatz keine Rolle. Verglichen werden die ersten vier Stellen der Warennummer (das ist die Position der Ware) der eingesetzten Vormaterialien mit der Position des hergestellten Erzeugnisses. Der Positionswechsel ist erfüllt, wenn sich die Positionen in mindestens einer Zahl unterscheiden. Vormaterialien, die bereits den präferenziellen Ursprung haben (zum Beispiel Lieferantenerklärung liegt vor), müssen keinen Positionswechsel machen.
    Zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier ein selbstrechnendes unverbindliches Kalkulationsblatt für den Positionswechsel.
Der präferenzielle Ursprung selbst kann noch eine Vielzahl komplexer Fallvarianten aufweisen.

Beratungsablauf Präferenzen

Verschaffen Sie sich einen Überblick zum Thema und testen Sie unseren Beratungsablauf zur Ermittlung des präferenziellen Ursprungs in der IHK Export-App!
Quelle: IHK Stuttgart