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USA - Export in die USA - Formular W-8BEN-(E)

Unternehmen, die in die USA exportieren, werden in letzter Zeit häufiger aufgefordert, das Formular W-8BEN-(E) der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) auszufüllen. Wird das Formular nicht ausgefüllt, besteht die Gefahr, dass der U.S.-Geschäftspartner eine 30%-ige Quellensteuer einbehält oder das Geschäft erst gar nicht zustande kommt. Die U.S.-Behörden wollen mit dem Formular klären, ob es sich bei dem Zahlungsempfänger (exportierendes Unternehmen) um eine in den USA steuerpflichtige Person handelt.

Eine Besteuerung in den USA kommt in Betracht, wenn die ausländische Person ein Einkommen aus Quellen wie Zinsen, Dividenden und Mieten, Erlöse aus der Veräußerung von Aktien und ähnliche feste, wiederkehrende Einkünfte und Gewinne bezieht (sog. passive Einkünfte). Nicht betroffen sind Einkünfte, die in direktem Zusammenhang mit einer US-Geschäftstätigkeit stehen, wie z.B. Warenlieferungen.

Es gibt unterschiedliche Formulare: Im Falle von natürlichen Personen und Einzelunternehmen das Formular W-8BEN, im Falle juristischer Personen das Formular W-8BEN-(E), für Personengesellschaften W-8 IMY. Das Formular kann, nachdem es einmal ausgefüllt wurde, für mindestens drei Jahre von dem Unternehmen weiterverwendet werden. Eine Ausfüllanleitung für die Formulare finden Sie auf der Seite des International Revenue Service IRS.

Darüber hinaus unterstützt die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York deutsche Unternehmen bei dem Ausfüllen des Formulars (kostenpflichtige Leistung). Weitere Informationen erteilt die AHK in New York .