Auslandstätigkeit

Visa-Erteilung für Geschäftsbesuche in Deutschland

Nach einer Ratsentscheidung vom 22.12.2003 (2004/17/EG) ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung seit 01.06.2004 grundsätzlich Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums.
Dieser Nachweis ersetzt aber keinesfalls eine Verpflichtungserklärung des einladenden Unternehmers nach §§ 66-68 AufenthG (Übernahme der aus dem Aufenthalt in Deutschland entstehenden Kosten - zuvor §§ 82-84 AuslG).
Eine formgebundene Verpflichtungserklärung, kann im Gegensatz zu einer Eigenerklärung innerhalb eines Einladungsschreibens, nur auf dem dafür vorgesehenen Formular der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden.
Die Ausländerbehörde prüft, ob der Einladende (Unternehmer) in der Lage ist, die Aufenthaltskosten (Unterbringungs-, Verpflegungs-, Kranken- sowie ggf. Abschiebungskosten) des ausländischen Bürgers zu übernehmen. Notwendige Unterlagen sind: Personalausweis/Reisepass, Vermögensnachweise (Jahresabschluss vom Steuerberater, Kontoauszüge etc.).
Auch sonstige Reiseschutzversicherungen können eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG nicht ersetzen. Umgekehrt kann eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG den Krankenversicherungsnachweis nicht ersetzen.
Musterinhalt eines Einladungsschreibens zur Beantragung eines Geschäftsvisa
Auf eigenem Firmenkopfbogen
Empfänger ist das einzuladende Unternehmen
Zur Vorlage bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in _____.
  • Zweck (Vertragsverhandlungen etc.)
  • Wer wird eingeladen. (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft, Reisepass-Nr., Personenkennzahl)
  • Zeitraum
  • evtl. Kostentragung (z.B. Sämtliche Kosten des Aufenthaltes werden durch ____________ übernommen.)
  • Hiermit erklären wir auch die Übernahme aller eventuell anfallenden Kosten entsprechend Aufenthaltsgesetz §§ 66, 67 und 68 für Herrn/Frau _______.
  • Unterschrift des Firmeninhabers / Firmenstempel
Unternehmer mit Sitz im Bezirk der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern erhalten bei Vorlage der Einladung (2-fach) eine Bescheinigung der Kammerzugehörigkeit mit Dienstsiegel. Die Bescheinigung kostet 8,00 Euro. Das einzuladende ausländische Unternehmen kann dann mit der Einladung im Original bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Geschäftsvisa beantragen.
Wie ist das Verfahren zur Beantragung eines Geschäftsreise-Visums, welche Unterlagen sind erforderlich?
Einzelheiten über beizubringende Unterlagen zur Visabeantragung kann der Antragsteller in vielen Fällen bequem und einfach direkt auf der Seite der deutschen Auslandsvertretung erfahren. Das Visum muss grundsätzlich vom Antragsteller (d. h. durch den Reisenden) persönlich beantragt werden.
Weiterführende Informationen zum Thema - wie auch Länder- und Reiseinformationen - beim Auswärtigen Amt.