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Umsatzsteuer für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Ein Ausfuhrkassenzettel ist ein Formular zur Befreiung bzw. Erstattung der Umsatzsteuer. Anwendung findet es bei Waren, die im Einzelhandel erworben und im persönlichen Reisegepäck (nichtkommerzieller Reiseverkehr) des Käufers zum Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union transportiert werden. 
Die erworbenen Waren dürfen nicht für unternehmerische Zwecke verwendet und müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerbsmonat ausgeführt werden. Der Ausfuhrkassenzettel muss durch den Händler vollständig ausgefüllt (Gegenstand, Menge, Wert etc.) und beim Verlassen des Landes an der Grenzzollstelle vorgelegt werden.
Informationen finden Sie auf der Seite der deutschen Zollverwaltung.