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Umsatzsteuer-IdNr.

Da an den Binnengrenzen der EU die Grenzkontrollen für Warenbewegungen und damit auch die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weggefallen sind, musste zur Sicherung des Steueraufkommens ein Kontrollverfahren entwickelt werden. Dies beruht auf einem rechnergestützten EU-weiten Informationsaustausch bestimmter Daten, die in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind.
Schlüssel für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die auf formlosen Antrag hin durch das
Bundesamt für Finanzen Außenstelle Saarlouis,
Außenstelle Saarlouis,
66738 Saarlouis,
Telefax 06831 456120,
oder im Online Antragsverfahren wird. Wer sie besitzt, kann steuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern, wenn auch der Erwerber eine gültige USt-IdNr. besitzt. Unternehmer sollten sich deshalb beim Bundeszentralamt für Steuern die USt-IdNr. ausländischer Unternehmer bestätigen lassen.