International

Messeförderung des Bundes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert jährlich die Beteiligung von deutschen Unternehmen an ca. 200 Fachmessen im Ausland.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von:

- Firmengemeinschaftsausstellungen
- Fachsymposien
- Sonderschauen
- Informationsständen
- Informationszentren
- Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft

Eine Übersicht der geförderten Messen kann in der AUMA-Messedatenbank www.auma.de unter "Messedaten weltweit" abgerufen werden. Bitte markieren Sie hierzu oben links in der Maske den Punkt "Auslandsmesseprogramm".
Die Antragstellung zur Messeförderung erfolgt direkt über den Messeveranstalter.

Förderung für Aussteller bei Neustart auf Messen in Deutschland

Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten bei ihrer Teilnahme als Aussteller auf deutschen internationalen Messen in diesem Jahr finanzielle Unterstützung. Mit dem Förderprogramm will die Bundesregierung gezielt das Exportmarketing der Unternehmen hierzulande stärken und fördern. Das Programm startet im Oktober 2021 und wird bis Ende 2022 laufen. Download Richtlinie
Gefördert werden Einzelbeteiligungen von Ausstellern an ausgewählten Messen. Teilnehmen können Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die nach der EU-Definition zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören und damit weniger als 250 Mitarbeiter haben und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz erwirtschaften.
Die Förderung umfasst einen Zuschuss bei den Kosten für Standmiete und Standbau von bis zu 12.500 Euro.
Weitere Informationen und Antragstellung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 414 – Außenwirtschaft, Messen
Frankfurter Straße 29
35 65760 Eschborn
06196 908-1747
www.bafa.de/