International

Ägypten: Advanced Cargo Information System Anmeldung für Luftfracht verschoben

Der ägyptische Zoll hat das elektronische System „Advanced Cargo Information (ACI)” zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen eingeführt. Seefracht ist seit Oktober 2021 über ACI anzumelden. Die für 1. Januar 2023 geplante Verpflichtung, auch Luftfracht über ACI anzumelden, ist auf unbestimmte Zeit verschoben. 

1. Ziel von ACI und Zeitplan

ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Außerdem soll das System die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „ Nafeza“ bündeln und verifizieren. Seit 1. Oktober 2021 ist das System für Seefracht verpflichtend. Zum 1. Januar 2023 sollte die Luftfracht folgen. Dieser Termin ist nun auf unbestimmte Zeit verschoben.
Expresssendungen (max. 50 Kilogramm und max. 2.000 USD) sind vom ACI-Verfahren ausgenommen.

2. Ablauf: Wer macht was?

Bislang liegen wenige Erfahrungswerte zum Ablauf der Vorabregistrierung und der Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Parteien (Importeur, Exporteur, Spedition, Zoll) vor. So könnte sich (unverbindlich) der Ablauf gestalten:
  • Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:
    1) Nafeza (National Single Window System for Foreign Trade)
    2) CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister)
  • Der ägyptische Importeur oder sein Agent registriert seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal Nafeza. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.  
  • Der (deutsche) Exporteur registriert sich einmalig bei CargoX.
  • Das Nafeza-System vergibt eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID).
  • Die Daten des Importeurs im System Nafeza und die Daten des Exporteurs im System CargoX werden miteinander verknüpft. Beide Parteien erhalten die ACID.
  • Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Die Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein. Hinweis: Im Ursprungszeugnis kann die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen), oder in Feld 1 (Absender) eingetragen werden.
  • Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
  • Die Fristen für die Luftfracht sind noch nicht bekannt.
Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtdokumenten enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

3. Entstehen Kosten?

  • Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung in CargoX findet sich im User Manual unter 1.4.
  • Die Kostenübersicht findet sich im  User Manual unter 1.10. Documents and pricing
  • Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
  • Bei der sich daran anschließenden Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15 USD. 
  • Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein  Guthabenpaket (CargoX units) verfügen.
  • Seit 14. Oktober 2021 wird für  jede Sendung unter einer ACID-Nummer eine Bearbeitungsgebühr von 150 USD berechnet.
  • Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit 3 USD berechnet, unabhängig vom Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von 15 USD – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
  • Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von 165 USD.
Außerdem wissenswert:
  • Die erworbenen CargoX units sind gebunden an Benutzerkonten. Eine Übertragung auf ein anderes Benutzerkonto oder ein anderes Unternehmen ist nicht möglich.
  • Es gibt keine Verwendungsfrist und somit auch kein Verfallsdatum.

3.1. Bei Registrierung in Cargo X Umsatzsteuer-ID angeben und Steuern sparen

Bei der Registrierung in Cargo X sollte der deutsche Exporteur darauf achten, dass er seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt, auch wenn das keine Pflichtangabe ist. Andernfalls drohen höhere Kosten.
Hintergrund ist, dass der Betreiber der Plattform Cargo X ein in Slowenien ansässiges Unternehmen ist. Es übermittelt als Dienstleister die von Exporteuren hochgeladenen Dokumente und Daten in verschlüsselter Form nach Ägypten. Um dafür zu bezahlen, müssen die Exporteure Krediteinheiten erwerben. Die deutschen Exporteure, die diesen Blockchain-Dienst nutzen, nehmen also die Leistung eines EU-Unternehmens in Anspruch. Damit die Erbringung dieser Leistung mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, benötigt das slowenische Unternehmen die Umsatzsteuer-ID ihres ebenfalls in der EU ansässigen Kunden. Liegt ihm diese nicht vor, erhält der deutsche Kunde eine Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer, kann diese aber nicht als Vorsteuer geltend machen.
Der Film Unternehmensverifizierung Cargo X Help Center auf der Cargo X Webseite erklärt, wo die Angabe der Umsatzsteuer-ID erfolgt.

4. Was gibt es bei Dokumenten zu beachten?

  • Auf Rechnung und IHK-Ursprungszeugnis ist die Angabe der sendungsbezogenen ACID-Nummer verpflichtend.
  • Im Ursprungszeugnis können Sie die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen), oder in Feld 1 (Absender) eintragen.
  • Die Angabe der Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs sowie der Steuernummer des ägyptischen Importeurs hingegen ist – anders als ursprünglich berichtet – freiwillig und soll nur auf die Handelsrechnung geschrieben werden.
  • Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie vorläufige Dokumente hochladen. So kann zum Beispiel die Legalisation nach dem Hochladen erfolgen. Bei der Einfuhr in Ägypten müssen allerdings die vorschriftsmäßig ausgefertigten Dokumente vorliegen.
Mittelfristig soll die Papierform und damit auch die Legalisation bei einigen Dokumenten entfallen. Geplant ist, dass auch die Banken elektronisch eingebunden werden. Derzeit werden die Dokumente noch in Papierform übermittelt, um die Zahlung auszulösen.
Für deutsche Exporteure besteht Hoffnung, dass die Zollbehörden in Ägypten neben elektronischen Ursprungszeugnissen künftig auch elektronisch bescheinigte Handelsrechnungen akzeptieren. Heute funktioniert dies meist nur in den Fällen, in denen keine Bescheinigung durch das ägyptische Generalkonsulat nötig ist.

5. System verlangt 10-stellige ägyptische Warennummer

Das System verlangt die 10-stellige ägyptische Warennummer anzugeben. Das stellt deutsche Exporteure vor ein praktisches Problem: die eigenen Warenwirtschaftssysteme arbeiten in der Regel mit der 8-stelligen EU-Warennummer. Tarifnummern von Empfangsstaaten in die Rechnung oder andere Handelspapiere zu integrieren, ist daher rein technisch nicht immer möglich. Eine Möglichkeit, die in den Drittländern gültigen Warennummern zu recherchieren, bietet die Access2Markets-Datenbank der EU. Der Aufwand könnte vermieden werden, wenn statt der 10-stelligen Warennummer der international harmonisierte 6-Steller (HS-Code) zur Pflichtangabe für den Exporteur würde. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo hat sich in dieser Frage an die für ACI verantwortliche Administration gewandt, um eine Lösung herbeizuführen.

6. Weitere Informationen und Ansprechpartner

Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo bietet eine unverbindliche FAQ-Sammlung an.
Ansprechpartnerin für Fragen bei der AHK ist:
Karin Elshafei
AHK Operational Head
German-Arab Chamber of Industry and Commerce

Tel.: +202 3333 8452
Fax: +202 3336 8497
Email:  karinelshafei@ahk-mena.com
Quelle: IHK Stuttgart 2023