Existenzgründung und Unternehmensförderung

Beratung zur Unternehmenssicherung

Geförderte Unternehmensberatung

Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Alle weiteren Informationen zur neuen Förderrichtlinie und zum Verfahren finden Sie auf der Seite des BAFA.

  • Sie können Ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen. Dort geben Sie lediglich Ihre Firmendaten ein und schicken den Antrag online ab. Weitere Unterlagen benötigen Sie nicht.
  • Die eingeschaltete und von Ihnen gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie Ihres gewählten Beratungsunternehmens und informieren Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.
  • Erst nach Erhalt dieses unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
  • Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.
Stand: Dezember 2023