Existenzgründung und Unternehmensförderung

Großer Preis des Mittelstandes

Jährlich im November erfolgt eine Ausschreibung der Oskar-Patzelt-Stiftung für den „Großen Preis des Mittelstandes“. Kommunen und Verbände, Institutionen und Firmen werden aufgefordert, hervorragende mittelständische Unternehmen zum Wettbewerb zu nominieren.
Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Dienstleistung, Handel, Handwerk und Gewerbe können nominiert werden. Zudem werden Sonderpreise für den „Premier“ und „Premier-Finalisten“, für die „Kommune des Jahres“ und die „Bank des Jahres“ ausgelobt.
Zwölf Regionaljurys und eine Abschlussjury treffen die Auswahl der Preisträger und Finalisten. Am Ende können jeweils drei Unternehmen als Preisträger und fünf weitere als Finalist pro Wettbewerbsregion ausgezeichnet werden.

Ziele:

  1. Respekt und Achtung vor unternehmerischer Verantwortung zu fördern
  2. Förderung einer Kultur der Selbstständigkeit mit dem Motto „Gesunder Mittelstand – Starke Wirtschaft – Mehr Arbeitsplätze“
  3. Präsentation und Popularisierung der Erfolge engagierter Unternehmenspersönlichkeiten
  4. Förderung von Netzwerkbildungen im Mittelstand

Welche Voraussetzung müssen die Nominierten erfüllen?

Nominierte Unternehmen sollten:
  • mindestens zehn Arbeitsplätze und 1,0 Mio. Euro Jahresumsatz aufweisen;
  • wenigstens drei Jahre stabil am Markt tätig sein;
  • frei von kommunaler oder staatlicher Beteiligung sein.

Gefordert sind hervorragende Leistungen in fünf Wettbewerbskriterien:

  1. Gesamtentwicklung des Unternehmens
  2. Schaffung/Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  3. Modernisierung und Innovation
  4. Engagement in der Region
  5. Service und Kundennähe, Marketing.