Existenzgründung und Unternehmensförderung

Der Gründungszuschuss

Was ist der Gründungszuschuss?
Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.
Es bleibt bei einer kombinierten Förderung,
  1. die in einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen soll und
  2. in einer zweiten Förderphase nur noch den Sozialversicherungsschutz beinhaltet.
Der Gründungszuschuss kann geleistet werden ("Ermessensleistung" - kein Rechtsanspruch wie früher), wenn die/der Arbeitnehmer/in bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war. 
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit

Arbeitslosengeld und Bürgergeld – wichtige Unterschiede

Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft und Sie noch keine Arbeit gefunden haben, können Sie beim zuständigen Jobcenter Bürgergeld beantragen. Dabei müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen: Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen
Arbeitslosengeld und Bürgergeld unterscheiden sich erheblich:
Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Wie viel Arbeitslosengeld Sie erhalten, richtet sich hauptsächlich nach Ihrem letzten, durchschnittlichen Arbeitsentgelt.
Bürgergeld (auch: Grundsicherung für Arbeitsuchende) wird aus Steuergeldern finanziert. Es sichert das Existenzminimum ab. Das Bürgergeld setzt sich aus einem festgelegten Regelbedarf und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen. Die Kosten für Ihren Wohnraum übernimmt das Jobcenter grundsätzlich nur in angemessener Höhe. Zusätzlich können Sie unter gewissen Voraussetzungen weitere finanzielle Hilfen für sogenannte Mehrbedarfe erhalten.
Wichtig: Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft, schließt sich daran nicht automatisch Bürgergeld an. Bitte stellen Sie deshalb rechtzeitig einen Antrag auf Bürgergeld bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.