Existenzgründung und Unternehmensförderung

Geförderte Gründungs- und Mittelstandsberatungen

Die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern ist Regionalpartner und unterstützt bei der Antragstellung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind, die die Definition für keine und mittelständische Unternehmen (KMU) erfüllen. Nähere Informationen enthält der Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU-Kommission.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit einem Regionalpartner nachweisen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Hier werden Sie über die Fördervoraussetzungen informiert und erhalten, bezogen auf Ihr individuelles Vorhaben, wichtige Hinweise für die anstehende Beratung.
Auch etablierte Unternehmer können ein solches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen – es ist für alle Antragsteller kostenlos.
Die Beratung muss als konzeptionelle Beratung unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit durchgeführt und in einem Beratungsbericht unmittelbar nach Abschluss der Beratung dokumentiert werden.
Die Bemessungsgrundlage und Fördersätze betragen:
Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer. 
Die bisher gewährten Förderzuschüsse der Richtlinie bis 31. Dezember 2022 werden dabei nicht berücksichtigt.
im Rahmen der Einreichung des Verwendungsnachweises ist zudem vom Antragstellenden der Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus zu beantworten.
Erforderlich ist, eine formgebundene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu unterzeichnen und im Rahmen des Verwendungsnachweises fristgerecht vorzulegen. Das Verwendungsnachweisformular, die EU-KMU und De-minimis-Erklärung, die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, den Monitoring-Fragebogen sowie den Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus finden Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Beratung und die Einreichung des Verwendungsnachweises sowie aller notwendigen Unterlagen muss spätestens nach sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens im elektronischen Verfahren vollständig abgeschlossen und vorgelegt werden. Die Erlaubnis zum Maßnahmenbeginn kann nur erteilt werden, wenn das gewählte Beratungsunternehmen vom BAFA freigeschaltet ist. 
Quelle: DIHK, Stand Dezember 2023
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